Betreuungszeiten

Wir betreuen Ihre Kinder

wenn sie bereits laufen können

bis zum Kindergarteneintritt.

 

Insgesamt bieten wir 9 Betreuungsplätze an

+ 4 Plätze in der Naturkinderkrippe "Wurzelzwerge" (Outdoorgruppe).

 

 

 

Ab August 2024 bieten wir folgende Betreuungsmodelle an: 

 

* 20 Std. an 4 Vormittagen (genaue Aufteilung der Betreuungszeit siehe "Anne")  

* 20 Std. an 3 Tagen (genaue Aufteilung der Betreuungszeit siehe "Maren") 

* 20 Std. an 3 Tagen (genaue Aufteilung der Betreuungszeit siehe "Nicole")

 

Maren:

montags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr

dienstags von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr

mittwochs von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr 

 

Anne:

montags, dienstags, mittwochs & donnerstags 8.00 - 13.00 Uhr

 

Nicole, Ylvi 🐾 & die Wurzelzwerge 🌱 :

montags & dienstags 8.00 - 15.00 & mittwochs von 8.00 bis 13.00 Uhr

 

 

BetreuungsPreise

Für die Übernahme der Betreuungskosten der Kinder können interessierte Eltern einen schriftlichen Antrag beim jeweils zuständigen Jugendamt (Stadt Goch oder Kreisjugendamt Kleve) einreichen. Die Höhe der finanziellen Förderung durch das Jugendamt ist in der Regel abhängig vom Familienstand und dem Familieneinkommen.

 

Antrags- und Bewilligungsverfahren
Die Erziehungsberechtigten beantragen schriftlich anhand eines Vordrucks die Förderung ihres Kindes in der Kindertagespflege. Dieser Antrag soll in der Regel mindestens 4 Wochen vor Beginn der Tagespflege gestellt werden.
Für den Fall der benötigten Ferienbetreuung (sh. Fördervoraussetzungen) ist ein gesonderter Antrag anhand eines Vordrucks zu stellen. Dieser Antrag sollte in der Regel mindestens 4 Wochen vor Beginn der Tagespflege gestellt werden.
Dem Antrag ist der Bedarfsnachweis (z.B. Arbeitsvertrag) beizufügen.
Die Bewilligung an die Erziehungsberechtigten erfolgt per Bescheid. Dieser enthält Angaben zum Förderzeitraum, zum Umfang der geförderten Betreuungszeit und zur Tagespflegeperson, die die Leistung direkt vom Jugendamt erhält.
Die Tagespflegeperson erhält eine Bewilligungsmitteilung mit den vorgenannten Angaben sowie der Höhe der Abschlagszahlungen (siehe Zahlungs- und Abrechnungsweise).
Ein formloser schriftlicher Antrag auf Fortführung der Kindertagespflege muss von den Erziehungsberechtigten mindestens eine Woche vor Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.
Bei beabsichtigter Beendigung des Kindertagespflegeverhältnisses vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes sollte mindestens 2 Wochen davor eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten an das Jugendamt erfolgen.
Die Festsetzung des bedarfsgerechten Umfangs der im Einzelfall zu gewährenden Leistung liegt ausschließlich beim Jugendamt.

 

Quelle:

aus "Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege der Stadt Goch" 

Wenn Sie nicht erwerbstätig sind oder es einen anderen Grund gibt, weshalb Sie keine Förderung der Stadt Goch oder der Stadt Kleve bekommen oder nicht in Anspruch nehmen möchten, nehmen wir Ihr Kind trotzdem gerne in unsere Obhut. Als Privatzahler vergüten Sie uns bzw. Ihre Tagesmutter mit 6 Euro je Stunde pro Kind. Hierbei müssen Sie sich trotzdem für eines der o.g. Betreuungsmodelle entscheiden. 

Die kleinen Waldwichtel

&

Wurzelzwerge

 

Nicole Wilmes - van de Loo

 

* zertifizierte U3-Waldpädagogin

* Staatl. anerk. Erzieherin

* Heilpäd. Fachkraft